Es ist eine der grundlegenden Fragen einer Gesellschaft, welche Rechtsordnung sie sich gibt, wie diese umgesetzt wird und wie Verstöße gegen sie sanktioniert werden. Das im deutschen Strafrecht schärfste Sanktionsinstrument ist die Freiheitsstrafe. Sie greift dabei, wenn auch gesetzlich legitimiert, erheblich in grundgesetzlich geschützte Rechte des verurteilten Straftäters ein. Während der Haft sind diese vollumfänglich einer staatlichen Einrichtung überantwortet – Grund genug, als Gesellschaft auf die Lebensumstände an diesen Orten zu schauen. Das erklärte Ziel der Freiheitsstrafe ist die Resozialisierung der Täterinnen und Täter.
Gemessen daran, dass die Haft also vor allem neue Straftaten verhindern und die ehemaligen Häftlinge wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren soll, wirft der Strafvollzug eine Reihe von Fragen auf: Eine hohe Rückfallquote gehört ebenso dazu wie große Schwierigkeiten bei Wohnungs- und Arbeitssuche nach der Entlassung. Aber nicht nur nach der Haft stellen sich im Kontext von Strafe und Strafvollzug immer wieder auch soziale Fragen, denn: Wer sitzt eigentlich warum im Gefängnis? Mit der Tagung möchten wir theoretische und soziale Aspekte des Themas ebenso wie den Alltag in deutschen Gefängnissen beleuchten. Zudem schauen wir auf grundsätzliche Fragen zum Strafvollzug und nach Konzepten in anderen Ländern.
Vorträge, Diskussionen, Arbeitsgruppen und Gesprächsrunden ermöglichen eine vertiefte Kenntnis und Reflexion der Problemlagen.
Kosten:
105,- € Übernachtung und Verpflegung
30,- € Bildung
135,- gesamt; 95,- ohne Übernachtung und Frühstück